1Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ein Zusammenschluß von Trägern zugelassener Krankenhäuser im Land.
2In der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die Landeskrankenhausgesellschaften zusammengeschlossen.
3Bundesverbände oder Landesverbände der Krankenhausträger können den Krankenhausgesellschaften angehören.