Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – BinSchStrO

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Ein Fahrzeug, dem die zuständige Behörde zur Durchfahrt durch eine Stelle, an der eine bestimmte Reihenfolge gilt, einen Vorrang eingeräumt hat, muss in Fahrt außer der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung bei Tag

einen roten Wimpel auf dem Vorschiff und so hoch, dass er gut sichtbar ist, führen.  

Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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