BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – BinSchStrO
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§ 26.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
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1.
1
Das Befahren der
Lausitzer Neiße
ist verboten.
2
Satz 1
gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
2.
3
Das Befahren der
Westoder
von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten.
4
Satz 1
gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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