Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – BinSchStrO

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1.
1Das Befahren der
Lausitzer Neiße ist verboten. 2Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
2.
3Das Befahren der
Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. 4Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.

Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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