Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – BinSchStrO

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(Fundstelle: BGBl. I 2012, Anlageband zu Nr. 1, S. 256 - 271)


I. Allgemeines


1.
Schifffahrtszeichen

Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt.

Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert.

Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht.

Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.

Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten.
2.
Begriffe
   
Feuer: Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient.  
   
Festfeuer: Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe.  
   
Taktfeuer: Ein in kennzeichnendem Rhythmus aufleuchtendes Feuer mit regelmäßiger Wiederkehr.  
     
Es werden verwendet:  
     
- ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung:
Ubr.
 
     
  oder  
  mit Gruppen von Unterbrechungen
Beispiel: 2 Unterbrechungen: Ubr. (2)
 
     
- Gleichtaktfeuer: Glt.  
     
- Blitzfeuer mit Einzelblitzen: Blz.  
     
  oder  
  mit Gruppen von 2 Blitzen: Blz. (2)  
     
  oder  
  mit Gruppen von 2 + 1 Blitzen: Blz. (2+1)  
     
- Funkelfeuer mit dauerndem Funkel: Fkl.  
     
  oder  
  mit Gruppen von Funkeln  
   
  Beispiel: 3 Funkel: Fkl. (3)
     
  Beispiel: 9 Funkel: Fkl. (9)  
     
  oder  
  mit Gruppen von Funkeln und 1 Blink  
   
  Beispiel: 6 Funkel + 1 Blink: Fkl. (6) + Blk.
     
- Schnelles Funkelfeuer mit dauerndem schnellen Funkel: SFkl.  
     
  oder  
  mit Gruppen von schnellen Funkeln  
   
  Beispiel: 3 schnelle Funkel: SFkl. (3)
     
  Beispiel: 9 schnelle Funkel: SFkl. (9)  
     
  oder  
  mit Gruppen von schnellen Funkeln und 1 Blink  
   
  Beispiel: 6 schnelle Funkel + 1 Blink: SFkl. (6) + Blk.
     
  Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/ Minute ausgesendet. Ein Blink wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar.
     
  Ein Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei Unterbrechungen oder drei Blitzen wird als Feuer mit ungerader Kennung bezeichnet. Ein Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet.
 



 
II. Bezeichnung der Fahrrinne
     
1.  Rechte Seite  
     
   
     
  Farbe: rot
  Form: Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
  Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
     
2.  Linke Seite  
     
   
     
  Farbe: grün
  Form: Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
  Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
     
3.  Spaltung  
     
   
     
  Farbe: rot-grün waagerecht gestreift
  Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne
  Toppzeichen (wenn vorhanden): rot-grün waagerecht gestreifter Ball (in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt.
     
  Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll.
     
4.  Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt
   
4.1 Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
     
   
     
  Farbe: rot mit einem grünen waagerechten Streifen
  Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
  Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): rotes Blitzfeuer: Blz. (2+1)
     
4.2 Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
     
   
     
  Farbe: grün mit einem roten waagerechten Streifen
  Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
  Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): grünes Blitzfeuer: Blz. (2+1)
     
  Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet.
     
5.  Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel):
     
   
     
     
 
III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie eines Hindernisses in oder an der Wasserstraße
     
 A.  Feste Zeichen  
     
1.  Rechte Seite  
     
  Farbe: rot  
  Form: Stange mit Toppzeichen
  Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten -
(in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
     
2.  Linke Seite  
     
  Farbe: grün  
  Form: Stange mit Toppzeichen
  Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben -
(in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
     
3.  Spaltung  
     
  Farbe: rot-grün  
  Form: Stange mit Toppzeichen
  Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten -
über grünem Kegel - Spitze oben -
(in der Regel als Radarreflektor)
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer:
Fkl. oder Glt.
     
4.  Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt
     
  Im Bereich einer Abzweigung, Einmündung und Hafeneinfahrt kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt.
     
 B.  Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung eines Hindernisses)
     
1.  Rechte Seite  
     
  Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift  
  Form: Spierentonne mit Toppzeichen,
Schwimmstange (Spiere), in der
Regel jeweils mit Radarreflektor
  Toppzeichen
(wenn vorhanden):
roter Zylinder
  Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
     
2.  Linke Seite  
     
  Farbe: grün-weiß waagerecht gestreift  
  Form: Spierentonne mit Toppzeichen,
Schwimmstange (Spiere), in der
Regel jeweils mit Radarreflektor
  Toppzeichen
(wenn vorhanden):
grüner Kegel - Spitze oben -
  Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor)
     
 C.  Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel)
     
   
     

 
IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung
einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße
   
1.  Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
   
  bei Nacht bei Tag
  gesperrte Seite gesperrte Seite
    Verbotszeichen A.1
     
     
  freie Seite freie Seite
    Hinweiszeichen E.1
     
     
  bei Nacht bei Tag
     
     
     
   
2.  Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
(Wellenschlag vermeiden)
   
  bei Nacht bei Tag
  gesperrte Seite gesperrte Seite
     
     
     
  freie Seite freie Seite
     
     
     
  bei Nacht bei Tag
     
     
     
     
 
V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich)
     
 A.  Bezeichnung eines Radarzieles  
     
1. Farbe: gelb  
  Form: Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor
Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen als Radarreflektor
   
  jeweils z.B. oberhalb oder unterhalb eines Brückenpfeilers ausgelegt
     
   
     
     
2.  Stange mit Radarreflektor
(oberhalb und unterhalb eines Brückenpfeilers)
 
     
   
     
   
 B.  Bezeichnung einer Freileitung  
     
1.  Radarreflektoren an Freileitung befestigt
(ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung)
 
     
   
     
     
2.  Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
(ergeben im Radarbild je zwei nebeneinander liegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung)
     
   
     
     
 
VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer
sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer
     
 A.  Lage der Fahrrinne zum Ufer  
     
1.  Rechte Seite  
   
  Farbe: rot/weiß  
  Form: Stange mit Toppzeichen
  Toppzeichen: rote quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand
       
    oder
         
    roter quadratischer Lattenrahmen
  Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
   
     
2.  Linke Seite  
     
  Farbe: grün/weiß  
  Form: Stange mit Toppzeichen
  Toppzeichen: auf der Spitze stehende quadratische Tafel, obere Hälfte grün, untere Hälfte weiß
     
    oder
       
    grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen
  Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
       
       
3.  Zusammenspiel der Bilder 19 und 20 (Beispiel)  
     
   
     
     
 B.  Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer  
     
1.  Rechte Seite  
     
  Farbe: gelb/schwarz  
  Form: Stange mit Toppzeichen
  Toppzeichen: gelbe quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen
     
    oder
       
    gelbes stehendes Lattenkreuz  
     
     
2.  Linke Seite  
     
  Farbe: gelb/schwarz  
  Form: Stange mit Toppzeichen
  Toppzeichen: gelbe auf der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen
     
    oder
       
    gelbes liegendes Lattenkreuz  
     
     
3.  Zusammenspiel der Bilder 22 und 23 (Beispiele)  
     
3.1 Bezeichnung durch Einzelbaken  
     
   
     
  Feuer (wenn vorhanden): linke Seite: gelbes Taktfeuer mit ungerader Kennung
    rechte Seite: gelbes Taktfeuer mit gerader Kennung
       
       
3.2 Bezeichnung durch Richtbaken  
       
   
       
  Ein Richtbakenpaar besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter der Unterbake und ist höher als diese.
       
  Feuer (wenn vorhanden): beide Seiten Unterfeuer: gelbes Gleichtaktfeuer
      Oberfeuer: gleichgängig mit Unterfeuer oder gelbes Festfeuer
       
       
 
VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung
       
 A.  Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses
       
1.  Kardinalzeichen  
       
  Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben.
       
1.1 Definition der Quadranten und Kardinalzeichen
       
  Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW-NO, NO-SO, SO-SW und SW-NW begrenzt.
       
  Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten benannt, in dem es liegt.
       
  Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist.
       
   
       
1.2 Beschreibung der Kardinalzeichen  
  Nord-Kardinalzeichen  
       
  Farbe: schwarz über gelb  
  Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
  Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen oben -
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. oder weißes Schnelles
Funkelfeuer SFkl.
       
       
  Ost-Kardinalzeichen    
       
  Farbe: schwarz mit einem breiten gelben waagerechten Streifen  
  Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
  Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen voneinander -
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (3) oder weißes Schnelles
Funkelfeuer SFkl. (3)
       
       
  Süd-Kardinalzeichen  
       
  Farbe: gelb über schwarz  
  Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
  Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen unten -
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (6) + Blk. oder weißes
Schnelles Funkelfeuer SFkl. (6) + Blk.
       
   
  West-Kardinalzeichen  
       
  Farbe: gelb mit einem breiten schwarzen waagerechten Streifen  
  Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
  Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen zueinander -
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (9) oder weißes Schnelles
Funkelfeuer SFkl. (9)
       
       
2.  Einzelgefahrzeichen    
       
  Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden.
       
  Farbe: schwarz mit einem oder mehreren breiten roten
waagerechten Streifen
 
  Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
  Toppzeichen: zwei schwarze Bälle übereinander
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Blitzfeuer Blz. (2)
       
       
 B.  Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt
       
1.  Mittefahrwasserzeichen  
   
  An beiden Seiten des Mittefahrwasserzeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden.
       
  Farbe: rot-weiß senkrecht gestreift  
  Form: Tonne mit Toppzeichen (in der Regel als Radarreflektor)
  Toppzeichen: roter Ball
  Feuer (wenn vorhanden): weißes Taktfeuer: Ubr., Glt. oder Blz.
       
       
2.  Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung
       
  Ein Leitfeuer ist ein Einzelfeuer, das durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im Allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnet. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit dem weißen Sektor des Leitfeuers.
       
   







Feuer:
weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün.
       
       
3.  Einfahrtzeichen  
   
  Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt.
       
  Farbe: weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift  
  Form: Stange mit Toppzeichen  
  Toppzeichen: rechtes Ufer: Raute aus senkrechtem Lattenwerk    
    linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk
  Feuer (wenn vorhanden): rechtes Ufer: rotes Taktfeuer
    linkes Ufer: grünes Taktfeuer
       
       
4.  Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel)
       
   
       
       
 
VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche
       
1.  Tonnen für eine gesperrte Wasserfläche
   
  Gelbe Stumpftonnen (Bild 33) oder gelbe Tonnen (Bild 34) mit oder ohne Radarreflektoren oder mit oder ohne Toppzeichen kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.
       
     
       
       
2.  Tonnen für sonstige Zwecke
   
  Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.
       
   
       

Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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