Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – BinSchStrO

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 Erster Teil
 Gemeinsame Bestimmungen für alle
Binnenschifffahrtsstraßen
     
 Kapitel 1
 Allgemeine Bestimmungen
     
§§    
1.01 Begriffsbestimmungen
1.02 Schiffsführer
1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
1.06 Benutzung der Wasserstraße
1.07 Anforderungen an die Beladung und freie Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
1.09 Besetzung des Ruders
1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
1.11 Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen
1.14 Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen
1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
1.16 Rettung und Hilfeleistung
1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
1.18 Freimachen des Fahrwassers
1.19 Besondere Anweisungen
1.20 Überwachung
1.21 Sondertransporte
1.22 Anordnungen vorübergehender Art
1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
1.25 Laden, Löschen und Leichtern
1.26 Fahrgeschwindigkeit
1.27 Verbände
     
 Kapitel 2
 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge;
Schiffseichung
     
2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
2.03 Schiffseichung
2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
2.05 Kennzeichen der Anker
2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
2.07 Verhaltenspflichten
     
 Kapitel 3
 Bezeichnung der Fahrzeuge
     
 Abschnitt I. Allgemeines
 
3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen
3.02 Lichter und Signalleuchten
3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel
3.04 Zylinder, Bälle und Kegel
3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
3.06 (ohne Inhalt)
3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen
     
 Abschnitt II. Nacht- und Tagbezeichnung
     
  Titel A. Bezeichnung während der Fahrt
     
3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist
3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
     
  Titel B. Bezeichnung beim Stillliegen
     
3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
3.21 Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen
3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen
3.24 Bezeichnung bestimmter stillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker
     
 Abschnitt III. Sonstige Bezeichnung
     
3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
3.28a Bezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr
3.29 Schutz gegen Sog und Wellenschlag
3.30 Notzeichen
3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
3.32 Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
3.33 Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander
     
 Abschnitt IV. Pflichten
     
3.34 Verhaltenspflichten
     
 Kapitel 4
 Schallzeichen der Fahrzeuge;
Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
     
 Abschnitt I. Schallzeichen
     
4.01 Allgemeines
4.02 Gebrauch der Schallzeichen
4.03 Verbotene Schallzeichen
4.04 Notzeichen
     
 Abschnitt II . Sprechfunk
4.05 Sprechfunk
     
 Abschnitt III. Informations- und Navigationsgeräte
     
4.06 Radar
4.07   Inland AIS und Inland ECDIS
     
 Kapitel 5
 Schifffahrtszeichen und
Bezeichnung der Wasserstraße
     
5.01 Schifffahrtszeichen
5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
     
 Kapitel 6
 Fahrregeln
     
 Abschnitt I. Allgemeines
     
6.01 (ohne Inhalt)
6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander
     
 Abschnitt II. Begegnen, Kreuzen
und Überholen
     
6.03 Allgemeine Grundsätze
6.03a Kreuzen
6.04 Allgemeine Bestimmungen für das Begegnen
6.05 Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen für das Begegnen
6.06 (ohne Inhalt)
6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
6.09 Allgemeine Bestimmungen für das Überholen
6.10 Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen
6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
     
 Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt
     
6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
6.13 Wenden
6.14 Verhalten bei der Abfahrt
6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
6.19 Schifffahrt durch Treibenlassen
6.20 Vermeidung von Wellenschlag
6.21 Zusammenstellung der Verbände
6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
     
 Abschnitt IV . Fähren
     
6.23 Verhalten der Fähren
     
 Abschnitt V. Durchfahren von Brücken,
Wehren und Schleusen
     
6.24 Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren
6.25 Durchfahrt unter festen Brücken
6.26 Durchfahren beweglicher Brücken
6.27 Durchfahren der Wehre
6.28 Durchfahren der Schleusen
6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
6.29 Reihenfolge der Schleusungen
6.29a Durchfahren der Schiffshebewerke
     
 Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter;
Benutzung von Radar
     
6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
6.31 Stillliegende Fahrzeuge
6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge
6.33 Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
6.34 Abweichende Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
     
 Abschnitt VII. Pflichten
     
6.35 Verhaltenspflichten
     
 Kapitel 7
 Regeln für das Stillliegen,
das Ankern und das Festmachen
     
7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
7.02 Liegeverbot
7.03 Ankern und Verwendung von Pfählen
7.04 Festmachen
7.05 Liegestellen
7.06 Besondere Liegestellen
7.07 Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
7.08 Wache und Aufsicht
7.09 Verhaltenspflichten
     
 Kapitel 8
 Zusatzbestimmungen
     
8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge
8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände
8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
8.05 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
8.06 Kupplungen der Schubverbände
8.07 Sprechverbindung auf Verbänden
8.08 Begehbarkeit der Schubverbände
8.09 Bleib-weg-Signal
8.10 Bade- und Schwimmverbot
8.11 Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
8.12 Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern
8.13 Verbot des Kitesurfens
8.14 Sicherheit an Bord der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
8.15 Verhaltenspflichten
     
 Kapitel 9
  Fahrgastschifffahrt
     
9.01 Fahrpläne
9.02 Anlegestellen
9.03 Schiffsverkehr an den Anlegestellen
9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
9.05 Zurückweisung von Fahrgästen
9.06 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
9.07 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
9.08 Personenbarkassen und Sportfahrzeuge im Sinne des § 34 Absatz 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
     
 Zweiter Teil
  Zusätzliche Bestimmungen für
einzelne Binnenschifffahrtsstraßen
     
 Kapitel 10
  Neckar
     
10.01 Anwendungsbereich
10.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
10.03 Zusammenstellung der Verbände
10.04 Fahrgeschwindigkeit
10.05 Bergfahrt
10.06 Begegnen
10.07 Überholen
10.08 Wenden
10.09 Ankern
10.10 Stillliegen
10.11 Schifffahrt bei Hochwasser
10.12 Schifffahrt bei Eis
10.13 Nachtschifffahrt
10.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
10.15 Meldepflicht
10.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
10.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
10.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
10.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
10.20 Segeln
10.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
10.22 Regelungen über den Verkehr
10.23 Regelungen zum Sprechfunk
10.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
10.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
10.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
10.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
10.28 Benutzung der Wasserstraßen
10.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 11
 Main
     
11.01 Anwendungsbereich
11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite
11.03 Zusammenstellung der Verbände
11.04 Fahrgeschwindigkeit
11.05 Bergfahrt
11.06 Begegnen
11.07 Überholen
11.08 Wenden
11.09 Ankern
11.10 Stillliegen
11.11 Schifffahrt bei Hochwasser
11.12 Schifffahrt bei Eis
11.13 Nachtschifffahrt
11.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
11.15 Meldepflicht
11.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
11.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
11.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
11.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
11.20 Segeln
11.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
11.22 Regelungen über den Verkehr
11.23 Regelungen zum Sprechfunk
11.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
11.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
11.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
11.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
11.28 Benutzung der Wasserstraßen
11.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 12
  Main-Donau-Kanal
     
12.01 Anwendungsbereich
12.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
12.03 Zusammenstellung der Verbände
12.04 Fahrgeschwindigkeit
12.05 Bergfahrt
12.06 Begegnen
12.07 Überholen
12.08 Wenden
12.09 Ankern
12.10 Stillliegen
12.11 Schifffahrt bei Hochwasser
12.12 Schifffahrt bei Eis
12.13 Nachtschifffahrt
12.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
12.15 Meldepflicht
12.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
12.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
12.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
12.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
12.20 Segeln
12.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
12.22 Regelungen über den Verkehr
12.23 Regelungen zum Sprechfunk
12.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
12.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
12.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
12.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
12.28 Benutzung der Wasserstraßen
12.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 13
  Lahn
     
13.01 Anwendungsbereich
13.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
13.03 Zusammenstellung der Verbände
13.04 Fahrgeschwindigkeit
13.05 Bergfahrt
13.06 Begegnen
13.07 Überholen
13.08 Wenden
13.09 Ankern
13.10 Stillliegen
13.11 Schifffahrt bei Hochwasser
13.12 Schifffahrt bei Eis
13.13 Nachtschifffahrt
13.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
13.15 Meldepflicht
13.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
13.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
13.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
13.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
13.20 Segeln
13.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
13.22 Regelungen über den Verkehr
13.23 Regelungen zum Sprechfunk
13.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
13.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
13.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
13.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
13.28 Benutzung der Wasserstraßen
13.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 14
  Schifffahrtsweg Rhein-Kleve
     
14.01 Anwendungsbereich
14.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
14.03 Zusammenstellung der Verbände
14.04 Fahrgeschwindigkeit
14.05 Bergfahrt
14.06 Begegnen
14.07 Überholen
14.08 Wenden
14.09 Ankern
14.10 Stillliegen
14.11 Schifffahrt bei Hochwasser
14.12 Schifffahrt bei Eis
14.13 Nachtschifffahrt
14.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
14.15 Meldepflicht
14.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
14.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
14.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
14.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
14.20 Segeln
14.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
14.22 Regelungen über den Verkehr
14.23 Regelungen zum Sprechfunk
14.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
14.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
14.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
14.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
14.28 Benutzung der Wasserstraßen
14.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 15
  Norddeutsche Kanäle
     
15.01 Anwendungsbereich
15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
15.03 Zusammenstellung der Verbände
15.04 Fahrgeschwindigkeit
15.05 Bergfahrt
15.06 Begegnen
15.07 Überholen
15.08 Wenden
15.09 Ankern
15.10 Stillliegen
15.11 Schifffahrt bei Hochwasser
15.12 Schifffahrt bei Eis
15.13 Nachtschifffahrt
15.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
15.15 Meldepflicht
15.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
15.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
15.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
15.20 Segeln
15.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
15.22 Regelungen über den Verkehr
15.23 Regelungen zum Sprechfunk
15.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
15.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
15.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
15.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
15.28 Benutzung der Wasserstraßen
15.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
15.30 Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)
     
 Kapitel 16
 Wesergebiet
     
16.01 Anwendungsbereich
16.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
16.03 Zusammenstellung der Verbände
16.04 Fahrgeschwindigkeit
16.05 Bergfahrt
16.06 Begegnen
16.07 Überholen
16.08 Wenden
16.09 Ankern
16.10 Stillliegen
16.11 Schifffahrt bei Hochwasser
16.12 Schifffahrt bei Eis
16.13 Nachtschifffahrt
16.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
16.15 Meldepflicht
16.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
16.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
16.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
16.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
16.20 Segeln
16.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
16.22 Regelungen über den Verkehr
16.23 Regelungen zum Sprechfunk
16.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
16.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
16.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
16.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
16.28 Benutzung der Wasserstraßen
16.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 17
  Elbe
     
17.01 Anwendungsbereich
17.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
17.03 Zusammenstellung der Verbände
17.04 Fahrgeschwindigkeit
17.05 Bergfahrt
17.06 Begegnen
17.07 Überholen
17.08 Wenden
17.09 Ankern
17.10 Stillliegen
17.11 Schifffahrt bei Hochwasser
17.12 Schifffahrt bei Eis
17.13 Nachtschifffahrt
17.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
17.15 Meldepflicht
17.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
17.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
17.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
17.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
17.20 Segeln
17.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
17.22 Regelungen über den Verkehr
17.23 Regelungen zum Sprechfunk
17.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
17.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
17.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
17.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
17.28 Benutzung der Wasserstraßen
17.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 18
  Ilmenau
     
18.01 Anwendungsbereich
18.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
18.03 Zusammenstellung der Verbände
18.04 Fahrgeschwindigkeit
18.05 Bergfahrt
18.06 Begegnen
18.07 Überholen
18.08 Wenden
18.09 Ankern
18.10 Stillliegen
18.11 Schifffahrt bei Hochwasser
18.12 Schifffahrt bei Eis
18.13 Nachtschifffahrt
18.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
18.15 Meldepflicht
18.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
18.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
18.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
18.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
18.20 Segeln
18.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
18.22 Regelungen über den Verkehr
18.23 Regelungen zum Sprechfunk
18.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
18.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
18.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
18.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
18.28 Benutzung der Wasserstraßen
18.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 19
  Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave
     
19.01 Anwendungsbereich
19.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
19.03 Zusammenstellung der Verbände
19.04 Fahrgeschwindigkeit
19.05 Bergfahrt
19.06 Begegnen
19.07 Überholen
19.08 Wenden
19.09 Ankern
19.10 Stillliegen
19.11 Schifffahrt bei Hochwasser
19.12 Schifffahrt bei Eis
19.13 Nachtschifffahrt
19.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
19.15 Meldepflicht
19.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
19.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
19.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
19.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
19.20 Segeln
19.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
19.22 Regelungen über den Verkehr
19.23 Regelungen zum Sprechfunk
19.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
19.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
19.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
19.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
19.28 Benutzung der Wasserstraßen
19.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 20
 Saar
     
20.01 Anwendungsbereich
20.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
20.03 Zusammenstellung der Verbände
20.04 Fahrgeschwindigkeit
20.05 Bergfahrt
20.06 Begegnen
20.07 Überholen
20.08 Wenden
20.09 Ankern
20.10 Stillliegen
20.11 Schifffahrt bei Hochwasser
20.12 Schifffahrt bei Eis
20.13 Nachtschifffahrt
20.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
20.15 Meldepflicht
20.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
20.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
20.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
20.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
20.20 Segeln
20.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
20.22 Regelungen über den Verkehr
20.23 Regelungen zum Sprechfunk
20.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
20.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
20.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
20.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
20.28 Benutzung der Wasserstraßen
20.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 21
  Spree-Oder-Wasserstraße,
Berliner und Brandenburger Wasserstraßen
     
21.01 Anwendungsbereich
21.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
21.03 Zusammenstellung der Verbände
21.04 Fahrgeschwindigkeit
21.05 Bergfahrt
21.06 Begegnen
21.07 Überholen
21.08 Wenden
21.09 Ankern
21.10 Stillliegen
21.11 Schifffahrt bei Hochwasser
21.12 Schifffahrt bei Eis
21.13 Nachtschifffahrt
21.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
21.15 Meldepflicht
21.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
21.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
21.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
21.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
21.20 Segeln
21.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
21.22 Regelungen über den Verkehr
21.23 Regelungen zum Sprechfunk
21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
21.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
21.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
21.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
21.28 Benutzung der Wasserstraßen
21.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 22
 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
     
22.01 Anwendungsbereich
22.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
22.03 Zusammenstellung der Verbände
22.04 Fahrgeschwindigkeit
22.05 Bergfahrt
22.06 Begegnen
22.07 Überholen
22.08 Wenden
22.09 Ankern
22.10 Stillliegen
22.11 Schifffahrt bei Hochwasser
22.12 Schifffahrt bei Eis
22.13 Nachtschifffahrt
22.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
22.15 Meldepflicht
22.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
22.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
22.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
22.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
22.20 Segeln
22.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
22.22 Regelungen über den Verkehr
22.23 Regelungen zum Sprechfunk
22.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
22.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
22.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
22.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
22.28 Benutzung der Wasserstraßen
22.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 23
 Havel-Oder-Wasserstraße
     
23.01 Anwendungsbereich
23.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
23.03 Zusammenstellung der Verbände
23.04 Fahrgeschwindigkeit
23.05 Bergfahrt
23.06 Begegnen
23.07 Überholen
23.08 Wenden
23.09 Ankern
23.10 Stillliegen
23.11 Schifffahrt bei Hochwasser
23.12 Schifffahrt bei Eis
23.13 Nachtschifffahrt
23.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
23.15 Meldepflicht
23.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
23.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
23.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
23.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
23.20 Segeln
23.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
23.22 Regelungen über den Verkehr
23.23 Regelungen zum Sprechfunk
23.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
23.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
23.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
23.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
23.28 Benutzung der Wasserstraßen
23.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 24
  Obere Havel-Wasserstraße,
Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße
     
24.01 Anwendungsbereich
24.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe und Abladetiefe
24.03 Zusammenstellung der Verbände
24.04 Fahrgeschwindigkeit
24.05 Bergfahrt
24.06 Begegnen
24.07 Überholen
24.08 Wenden
24.09 Ankern
24.10 Stillliegen
24.11 Schifffahrt bei Hochwasser
24.12 Schifffahrt bei Eis
24.13 Nachtschifffahrt
24.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
24.15 Meldepflicht
24.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
24.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
24.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
24.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
24.20 Segeln
24.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
24.22 Regelungen über den Verkehr
24.23 Regelungen zum Sprechfunk
24.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
24.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
24.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
24.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
24.28 Benutzung der Wasserstraßen
24.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 25
  Saale und Saale-Leipzig-Kanal
     
25.01 Anwendungsbereich
25.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
25.03 Zusammenstellung der Verbände
25.04 Fahrgeschwindigkeit
25.05 Bergfahrt
25.06 Begegnen
25.07 Überholen
25.08 Wenden
25.09 Ankern
25.10 Stillliegen
25.11 Schifffahrt bei Hochwasser
25.12 Schifffahrt bei Eis
25.13 Nachtschifffahrt
25.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
25.15 Meldepflicht
25.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
25.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
25.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
25.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
25.20 Segeln
25.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
25.22 Regelungen über den Verkehr
25.23 Regelungen zum Sprechfunk
25.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
25.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
25.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
25.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
25.28 Benutzung der Wasserstraßen
25.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 26
 Grenzgewässer Oder,
Westoder und Lausitzer Neiße
     
26.01 Anwendungsbereich
26.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
26.03 Zusammenstellung der Verbände
26.04 Fahrgeschwindigkeit
26.05 Bergfahrt
26.06 Begegnen
26.07 Überholen
26.08 Wenden
26.09 Ankern
26.10 Stillliegen
26.11 Schifffahrt bei Hochwasser
26.12 Schifffahrt bei Eis
26.13 Nachtschifffahrt
26.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
26.15 Meldepflicht
26.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
26.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
26.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
26.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
26.20 Segeln
26.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
26.22 Regelungen über den Verkehr
26.23 Regelungen zum Sprechfunk
26.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
26.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
26.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
26.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
26.28 Benutzung der Wasserstraßen
26.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
     
 Kapitel 27
  Peene
     
27.01 Anwendungsbereich
27.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
27.03 Zusammenstellung der Verbände
27.04 Fahrgeschwindigkeit
27.05 Bergfahrt
27.06 Begegnen
27.07 Überholen
27.08 Wenden
27.09 Ankern
27.10 Stillliegen
27.11 Schifffahrt bei Hochwasser
27.12 Schifffahrt bei Eis
27.13 Nachtschifffahrt
27.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
27.15 Meldepflicht
27.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
27.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
27.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
27.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
27.20 Segeln
27.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
27.22 Regelungen über den Verkehr
27.23 Regelungen zum Sprechfunk
27.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
27.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
27.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
27.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
27.28 Benutzung der Wasserstraßen
27.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
 
 Kapitel 28
  Donau
   
§ 28.01 Anwendungsbereich
§ 28.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 28.03 Zusammenstellung der Verbände
§ 28.04 Fahrgeschwindigkeit
§ 28.05 Bergfahrt
§ 28.06 Begegnen
§ 28.07 Überholen
§ 28.08 Wenden
§ 28.09 Ankern
§ 28.10 Stillliegen
§ 28.11 Schifffahrt bei Hochwasser
§ 28.12 Schifffahrt bei Eis
§ 28.13 Nachtschifffahrt
§ 28.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 28.15 Meldepflicht
§ 28.16 Höhe der Brücken und Freileitungen
§ 28.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 28.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 28.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 28.20 Segeln
§ 28.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 28.22 Regelungen über den Verkehr
§ 28.23 Regelungen zum Sprechfunk
§ 28.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 28.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 28.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 28.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 28.28 Benutzung der Wasserstraße
§ 28.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
§ 28.30 Übergangsbestimmungen
   
 Dritter Teil
 Umweltbestimmungen
     
 Kapitel 29
  Gewässerschutz und Abfallbeseitigung
auf Fahrzeugen
     
29.01 Behandlung von Schiffsabfällen
29.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
29.03 Sorgfaltspflicht beim Bunkern
29.04 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
29.05 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
     
 Anlagen
     
Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt
Anlage 2 (ohne Inhalt)
Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4 (ohne Inhalt)
Anlage 5 (ohne Inhalt)
Anlage 6 Schallzeichen
Anlage 7 Schifffahrtszeichen
Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind:
  Erläuterungen „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
Anlage 10 Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
1) An mehreren Stellen dieser Verordnung findet sich der Vermerk „ohne Inhalt“ oder „keine besonderen Vorschriften“, da die Nummerierung der Paragrafen und Anlagen im Hinblick auf die europäische Vereinheitlichung der Schifffahrtspolizeiverordnungen einer Entschließung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt Entschließung Nummer 24 vom 15. November 1985 in der vierten revidierten Fassung) folgt bzw. die Sonderkapitel eine einheitliche Gliederungsstruktur enthalten sollen.
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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