1Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge, dürfen nur zum Abschleppen eines beschädigten Fahrzeugs, zu einem kurzen Verholen oder mit Erlaubnis der zuständigen Behörde gekuppelt fahren.
2Satz 1 gilt nicht auf der
Weser unterhalb Horstedt (km 347,00), wenn die Gesamtbreite der gekuppelten Fahrzeuge 20,00 m nicht überschreitet.