Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – BinSchStrO

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1.
1Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke I an dem Richtpegel für den unter Nummer 4 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt,
a)
muss ein Fahrzeug oder ein Verband bei der Fahrt möglichst weit vom Ufer entfernt bleiben,
b)
darf ein Transport einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers nicht ausgeführt werden,
c)
darf die Geschwindigkeit eines Talfahrers nicht größer sein, als zur sicheren Steuerung notwendig ist,
d)
darf ein Verband mit einer Länge von mehr als 91,00 m zwischen Minden und Bremen-Hemelingen nicht fahren.
2.
2Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) – Hochwassermarke II – an dem Richtpegel für den unter Nummer 4 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs innerhalb des jeweiligen Streckenabschnitts verboten.
3.
3Die zuständige Behörde kann abweichend von den Nummern 1 und 2 Ausnahmen zulassen.
4.
4Die in den Nummern 1 und 2 genannten Hochwassermarken werden durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt:
a) Oberweser    
  Strecke Richtpegel Hochwassermarke
      I II
  Hann. Münden – Bodenfelde Hann. Münden   410 cm
  Bodenfelde – Bad Karlshafen Wahmbeck   435 cm
  Bad Karlshafen – Nethemündung Karlshafen   410 cm
  Nethemündung – Forst Höxter   450 cm
  Forst – Emmermündung Bodenwerder   450 cm
  Emmermündung – Rinteln Hameln-Wehrbergen   465 cm
  Rinteln – Minden – Südabstieg We-km 204,47 Rinteln   485 cm
b) Mittelweser    
  Strecke Richtpegel Hochwassermarke
      I II
  Minden – Südabstieg We-km 204,47 – Schleuse Petershagen Porta 430 cm 480 cm
  Schleuse Petershagen – Schleuse Schlüsselburg Petershagen 600 cm 645 cm
  Schleuse Schlüsselburg – Schleuse Landesbergen Stolzenau 500 cm 550 cm
  Schleuse Landesbergen – Schleuse Drakenburg Liebenau 490 cm 535 cm
  Schleuse Drakenburg – Schleuse Dörverden Drakenburg 650 cm 695 cm
  Schleuse Dörverden – Schleuse Langwedel Dörverden 660 cm 710 cm
  Schleuse Langwedel – Schleuse Bremen-Hemelingen Intschede 560 cm 610 cm

Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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