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Abgabenordnung – AO

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Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt oder handelt der Pflichtige der Verpflichtung zuwider, so setzt die Finanzbehörde das Zwangsmittel fest.

Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25