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Patentgesetz – PatG

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1Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt.
2Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.

Neugefasst durch Bek. v. 16.12.1980; 1981 I 1;
zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Bek. v. 27.6.2023 I Nr. 175 ist berücksichtigt
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25