1Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. 2Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.
Neugefasst durch Bek. v. 16.12.1980; 1981 I 1;
zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 23.10.2024 I Nr. 323