- 1.
des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 Absatz 7,
- 2.
der Berufsausbildungsbeihilfe während der ersten Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
- 3.
der Leistung zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
- 4.
der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses,
- 5.
des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsausfall,
- 6.
des Wintergeldes,
- 7.
der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen,
- 8.
der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
- 9.
des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung.