(1) 1Versicherungsfrei sind
(2) 1Versicherungsfrei sind Personen, die eine
(3) Versicherungsfrei sind Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
(4) 1Versicherungsfrei sind Personen, die