(1) Die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs führen das Verfahren in englischer Sprache, wenn
(2) 1Der Zivilsenat kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens anordnen, dass das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird.
2Der Zivilsenat kann zudem jederzeit anordnen, dass Teile der Verfahrensakte in die deutsche Sprache übersetzt werden.