print

Baugesetzbuch – BauGB

arrow_left arrow_right

1Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar.
2In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.

Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634
zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2025 I Nr. 348
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26