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BauGB
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Baugesetzbuch – BauGB
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§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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1
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
1.
den Umlegungsbeschluss nach
§ 47
Absatz 1
,
2.
die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach
§ 71
Absatz 1
,
3.
die vorzeitige Besitzeinweisung nach
§ 77
oder
§ 116
sowie
4.
die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach
§ 179
Absatz 4
hat keine aufschiebende Wirkung.
2
§ 80
Absatz 5
der Verwaltungsgerichtsordnung
ist entsprechend anzuwenden.
Neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.10.2025 I Nr. 257
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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