print

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGGO 2015

arrow_left arrow_right

1Die mündliche Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
2Auf Antrag des oder der Betroffenen kann die Öffentlichkeit zugelassen werden.

Ersetzt Geschäftsordnung 1104-1-4 v. 15.12.1986 I 2529 (BVerfGGO 1986)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25