- 1.
unverbundene Unternehmen:
2Unternehmen, die nicht verbundene Unternehmen nach § 271 Absatz 2 sind;
- 2.
oberste Mutterunternehmen:
3Mutterunternehmen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellen;
- 3.
Drittstaaten:
4Staaten, die weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind;
- 4.
Steuerhoheitsgebiete:
5Staaten oder nichtstaatliche Rechtsräume, die in Bezug auf die Ertragsteuer über Fiskalautonomie verfügen;
- 5.
Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bei Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Absatz 1: die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaften;
- 6.
Berichtszeitraum: das Geschäftsjahr, für das der Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen ist.