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Handelsgesetzbuch – HGB

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1Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen.
2Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 8.12.2025 I Nr. 319
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25