Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
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Zweites Kapitel Leistungsberechtigter Personenkreis, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Berichtspflichten, Begriff der Pflegeperson
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Drittes Kapitel Versicherungspflichtiger
Personenkreis
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Viertes Kapitel Leistungen der Pflegeversicherung
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Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen
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Zweiter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
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Dritter Abschnitt Leistungen
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Erster Titel Leistungen bei häuslicher Pflege
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Zweiter Titel Teilstationäre Pflege und
Kurzzeitpflege
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Dritter Titel Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
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Vierter Titel Pflegerische Versorgung bei Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson
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Fünfter Titel Vollstationäre Pflege
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Sechster Titel Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen
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Siebter Titel Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
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Achter Titel Pflegebedingter Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
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Vierter Abschnitt Leistungen für Pflegepersonen
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Fünfter Abschnitt Angebote zur Unterstützung im Alltag; Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege; Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, des Ehrenamts, der Selbsthilfe und der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken
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Sechster Abschnitt Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen und in gemeinschaftlichen Wohnformen
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Fünftes Kapitel Organisation
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Erster Abschnitt Träger der Pflegeversicherung
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Zweiter Abschnitt Zuständigkeit, Mitgliedschaft
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Dritter Abschnitt Meldungen
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Vierter Abschnitt Wahrnehmung der
Verbandsaufgaben
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Fünfter Abschnitt Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund
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Sechstes Kapitel Finanzierung
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Erster Abschnitt Beiträge
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Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse
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Dritter Abschnitt Bundesmittel
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Vierter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel
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Fünfter Abschnitt Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
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Siebtes Kapitel Beziehungen der Pflegekassen
zu den Leistungserbringern
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Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze
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Zweiter Abschnitt Beziehungen zu den
Pflegeeinrichtungen
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Dritter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen
Leistungserbringern
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Vierter Abschnitt Wirtschaftlichkeitsprüfungen
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Achtes Kapitel Pflegevergütung
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Vergütung der stationären
Pflegeleistungen
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Dritter Abschnitt Vergütung der ambulanten
Pflegeleistungen
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Vierter Abschnitt Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich
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Fünfter Abschnitt Integrierte Versorgung und Verträge zur pflegerischen Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen
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Neuntes Kapitel Datenschutz, Statistik und Interoperabilität
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Erster Abschnitt Informationsgrundlagen
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Erster Titel Grundsätze der Datenverarbeitung
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Zweiter Titel Informationsgrundlagen der
Pflegekassen
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Zweiter Abschnitt Übermittlung von Leistungsdaten, Nutzung der Telematikinfrastruktur
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Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht
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Vierter Abschnitt Statistik
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Fünfter Abschnitt Interoperabilität
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Zehntes Kapitel Private Pflegeversicherung
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Elftes Kapitel Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen
zum Schutz der Pflegebedürftigen
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Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschrift
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Dreizehntes Kapitel Befristete Modellvorhaben
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Vierzehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
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Fünfzehntes Kapitel Bildung eines Pflegevorsorgefonds
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Sechzehntes Kapitel Überleitungs- und Übergangsrecht
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Erster Abschnitt Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
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Zweiter Abschnitt Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen
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Dritter Abschnitt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
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Vierter Abschnitt Maßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Kostenentwicklungen
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Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Änderung durch Art. 12 G v. 22.12.2025 I Nr. 355 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 371 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 371 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26