Hat eine oberste Bundes- oder Landesbehörde die Entschädigung oder Ersatzleistung festgesetzt, so ist die Klage vor dem ordentlichen Gericht binnen zwei Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben.
Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 15.7.2024 I Nr. 236