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Bundesbeamtengesetz – BBG

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Das Beamtenverhältnis endet durch

1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25