print

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung – StrlSchG

arrow_left arrow_right

Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen beträgt 300 Becquerel je Kubikmeter.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.10.2024 I Nr. 324
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25