1Hat der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin einen gesetzlichen Vertreter, so stellt die Schiedsstelle auch diesem die Terminsnachricht zu. 2Der Vertreter ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zugelassen.
Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 77 G v. 5.5.2004 I 718