(1) 1In das Berufsregister sind ferner einzutragen:
(2) Die Eintragung nach Absatz 1 ist zu löschen, wenn
(3) 1Die Eintragung oder Löschung ist von den jeweiligen Vertretungsberechtigten der Vereinigung oder Körperschaft zu beantragen.
2Die Löschung kann auch von Amts wegen vorgenommen werden.