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Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten – AuslWBG

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Das Bundesministerium der Finanzen ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Öffentlichkeit, insbesondere in Deutschland und den Begebungsländern, in geeigneter Weise auf dieses Gesetz und die sich aus ihm für die Inhaber von Auslandsbonds ergebenden Rechte und Pflichten sowie die Folgen einer Nichtbeachtung der Vorschriften des Gesetzes hinzuweisen.

Zuletzt geändert durch Art. 203 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25