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Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten – AuslWBG

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Abschnitt I  
  Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens  
    Auslandsbonds, Begebungsland § 1
    Bereinigung der Auslandsbonds § 2
    Voraussetzungen der Anerkennung § 3
    Feststellungsbescheide § 4
    Nebenurkunden § 5
    Tilgungsstücke § 6
    Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten § 7
    Auslandsbevollmächtigte § 8
    Auslandsspruchstellen § 9
    Anmeldung bei der Prüfstelle § 10
    Prüfstellen § 11
    Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds § 12
    Sammelanerkennung § 13
    Leistungsverbot § 14
    Ersatzurkunden § 15
    Entzogene Auslandsbonds § 16
    Amts- und Rechtshilfe § 17
    Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen § 18
    Stichtag § 19
    Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20
Abschnitt II  
  Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten  
    Anmeldung, Anmeldefristen § 21
    Inhalt der Anmeldung § 22
    Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds § 23
    Beweisführung § 24
    Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten § 25
    Zurücknahme der Anmeldung § 26
    Anerkennung des Auslandsbonds § 27
    Ablehnung der Anerkennung § 28
    Rechtsbehelfe § 29
    Antrag auf Überprüfung der Ablehnung § 30
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 31
    Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung § 32
    Anrufung eines Gerichts des Begebungslands § 33
    Vereinbarte Schiedsgerichte § 34
    Gesetzliche Schiedsgerichte § 35
    Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung § 36
Abschnitt III  
  Anmeldung bei der Prüfstelle  
    Anmeldung, Anmeldefristen § 37
    Rechtmäßiger Erwerb § 38
    Inhalt der Anmeldung § 39
    Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds § 40
    Beweisführung § 41
    Unzuständigkeit der Prüfstelle § 42
    Zurücknahme der Anmeldung § 43
    Anerkennung durch die Prüfstelle § 44
    Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung § 45
    Einspruch des Ausstellers § 46
    Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung § 47
    Durchführung der Entscheidung § 48
Abschnitt IV  
  Doppelanmeldungen § 49
Abschnitt V  
  Nicht anerkannte Auslandsbonds, Entschädigungsansprüche  
    Kraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds § 50
    Nachträgliche Anerkennung § 51
    Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds § 52
    Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden § 53
    Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke § 54
Abschnitt VI  
  Sammelanerkennung  
    Antrag auf Sammelanerkennung § 55
    Ermittlungen § 56
    Entscheidung über die Sammelanerkennung § 57
    Durchführungsvorschriften § 58
Abschnitt VII  
  Freigabe von Sicherheiten  
    Voraussetzungen der Freigabe § 59
    Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens § 60
    Wirkung der Freigabeentscheidung § 61
Abschnitt VIII  
  Kosten  
    Verfahrenskosten § 62
    Erstattung von Aufwendungen § 63
    Verwaltungsabgabe § 64
    Durchführungsvorschriften § 65
Abschnitt IX  
  Ergänzende Vorschriften  
    Bindende Wirkung der Entscheidungen § 66
    Ausschließliche Zuständigkeit § 67
    Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds § 68
    Sinngemäß anzuwendende Vorschriften § 69
    Zustellungen § 70
    Kammern für Wertpapierbereinigung § 71
    Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung § 72
    Mehrheit von Ausstellern § 73
    Auslandsbonds des Deutschen Reiches und des ehemaligen Landes Preußen § 74
    Ein- und Ausfuhrvorschriften § 75
    Durchführungsvorschriften § 76
    Mitwirkung des Begebungslands § 77
Abschnitt X  
  Schlußvorschriften  
    Land Berlin § 78
    Inkrafttreten § 79

Zuletzt geändert durch Art. 203 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25