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Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof – IStGHG

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Bedingungen, die der Gerichtshof an die Rechtshilfe geknüpft hat, sind zu beachten.

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 10.12.2019 I 2128
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25