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Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §§ 151 und 152 anzuwenden.
(+++ § 153: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)