(1) 1Die Kasse führt die Firma "Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG" und hat ihren Sitz in Köln.
2Sie ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
(2) Geschäftsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.