print

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes – GKrimDVDV

arrow_left arrow_right

1Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ hat das Ziel, Personen, die bereits einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor- oder Masterabschluss oder einen vergleichbaren Studienabschluss erworben haben und daher über Kenntnisse und Fähigkeiten wissenschaftlicher Arbeitstechniken verfügen, die Laufbahnbefähigung für den gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes zu vermitteln.
2Dabei soll der bereits erbrachte wissenschaftliche Abschluss Berücksichtigung finden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.1.2025 I Nr. 18
Ersetzt V 2030-6-31 v. 2.2.2015 I 98, 100 (GKrimDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25