(1) Die Verteidigung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
(2) Für die Durchführung der Verteidigung kann Videokonferenztechnik genutzt werden, wenn dafür geeignete technische Einrichtungen zur Verfügung stehen.
(3) Die Verteidigung besteht aus
(4) In der Präsentation soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er
(5) 1Im Anschluss an die Präsentation findet das Prüfungsgespräch statt.
2In ihm sollen Ziele, Methodik und Ergebnisse der Bachelorarbeit erörtert und begründet sowie weiterführende Bezüge zu anderen Wissensgebieten geprüft werden.
3Das Prüfungsgespräch soll 30 Minuten dauern.