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Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes – GKrimDVDV

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(1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient insbesondere der Feststellung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Motivation, der sozialen Kompetenz und des Kommunikationsverhaltens.

(2) 1Der mündliche Teil ist ein strukturiertes oder ein halbstrukturiertes Interview.
2Es kann um weitere Auswahlinstrumente ergänzt werden.

(3) 1Weitere Auswahlinstrumente können sein:
2

1.
ein psychodiagnostischer Test,
2.
Simulationsaufgaben,
3.
eine Gruppendiskussion sowie
4.
eine Präsentation oder ein Referat.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.1.2025 I Nr. 18
Ersetzt V 2030-6-31 v. 2.2.2015 I 98, 100 (GKrimDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25