(1) 1Die Thesis ist im Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt abzugeben.
2Die Abgabe muss spätestens am festgelegten Abgabetermin erfolgen.
(2) Mit der Abgabe muss die oder der Studierende schriftlich versichern, dass sie oder er
(3) Die Abgabe beim Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt ist aktenkundig zu machen.
(4) Wird die Thesis nach dem festgelegten Abgabetermin abgegeben, so wird sie mit null Rangpunkten bewertet.