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Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen – LuftFzgG

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1Ein Registerpfandrecht kann auch in der Weise bestellt werden, daß nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Luftfahrzeug haften soll, bestimmt, im übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird.
2Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet.

Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 19 G v. 4.5.2021 I 882
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25