- 1.
Renten der Rentenversicherung wegen Todes, gekürzt um 14 Prozent,
- 2.
Renten der Alterssicherung der Landwirte wegen Todes, gekürzt um 14 Prozent,
- 3.
Witwen- und Witwerrente der Unfallversicherung, gekürzt um den Anteil der von der Witwe oder dem Witwer zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und, soweit Beiträge zur sonstigen Sozialversicherung oder zu einem Krankenversicherungsunternehmen gezahlt werden, zusätzlich um 10 Prozent,
- 4.
Witwen- und Witwergeld und vergleichbare Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder aus einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen und vergleichbare Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten sowie Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz und vergleichbare Leistungen nach entsprechenden länderrechtlichen Regelungen, gekürzt um 25 Prozent,
- 5.
Unfall-Hinterbliebenenversorgung und vergleichbare Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis oder aus einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen sowie vergleichbare Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, gekürzt um 25 Prozent,
- 6.
Renten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bestimmter Berufsgruppen wegen Todes, gekürzt um 29,6 Prozent,
- 7.
Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch sowie nach Gesetzen, die die entsprechende Anwendung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch vorsehen,
- 8.
Renten wegen Todes, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind, sowie Leistungen aus der Versorgungsausgleichskasse, gekürzt um 17,5 Prozent; sofern es sich dabei um Leistungen handelt, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, gekürzt um 23 Prozent,
- 9.
Leistung nach § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 30.