(1) Käse der Käseart Sauermilchkäse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
(2) Käse der Käseart Pasta-filata-Käse wird unterteilt in die Käsestandardsorten
(3) Für die Käsestandardsorten nach den Absätzen 1 und 2 gelten die in Anlage 4 Abschnitt B und C bezeichneten Anforderungen an die Herstellungsweise und Beschaffenheit sowie an die sonstigen Eigenschaften.