- 1.
- 2.
- 3.
Milchprodukt: eine wärmebehandelte Konsummilch, eine wärmebehandelte Milch einer anderen Tierart, eine Mischung aus wärmebehandelter Milch mehrerer Tierarten oder ein Milcherzeugnis;
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
Milchkuh: ein weibliches Rind der Gattung bos taurus;
- 8.
Milchbestandteil: die einzelnen Bestandteile von Rohmilch, insbesondere Eiweiß, Fett, Laktose, Vitamine und Mineralstoffe sowie Wasser in der jeweiligen Gesamtheit des Bestandteiles oder in Teilen dieser Gesamtheit;
- 9.
Milchretentat: der bei der Filtration von Konsummilch durch den Filter zurückgehaltene Anteil der Konsummilch, wobei jeglicher technische Prozess zur Filterung verwendet werden kann;
- 10.
UF-Milchretentat: ein mittels Ultrafiltration gewonnenes Milchretentat;
- 11.
Milchpermeat: der bei der Filtration von Konsummilch den Filter passierende Anteil der Konsummilch, wobei jeglicher technische Prozess zur Filterung verwendet werden kann;
- 12.
UF-Milchpermeat: ein mittels Ultrafiltration gewonnenes Milchpermeat;
- 13.
Trockenmasse: die Gesamtheit aller Bestandteile einer Milch oder eines Milchproduktes mit Ausnahme des Wassers;
- 14.
Milchanteil: sämtliche Anteile an einem Milchprodukt, die - a)
unmittelbar aus Milch oder
- b)
aus dem Milchanteil eines für die Herstellung des Milchproduktes verwendeten Milchproduktes
entstanden sind; - 15.
Laktase: ein Enzym, das in der Lage ist, Laktose in Glukose und Galaktose zu spalten;
- 16.
- 17.
- 18.
Prüfstelle: die nach Landesrecht zuständige Stelle für die Prüfung von Markenbutter;
- 19.
Markenbutterbetrieb: ein Betrieb, der eine Berechtigung zur Herstellung von Markenbutter besitzt;
- 20.
Labaustauschstoff: eine Zubereitung von Enzymen auf mikrobieller oder pflanzlicher Basis, wenn die Zubereitung dazu bestimmt ist, anstelle von Lab zur Dicklegung von Milch bei der Herstellung von Käse zu dienen;
- 21.
geschmackgebendes Lebensmittel: ein Lebensmittel, das zur Erzielung einer bestimmten Geschmacksrichtung zugesetzt wird und das - a)
keine Milch und kein Milcherzeugnis darstellt,
- b)
keinen Milchbestandteil ersetzt und
- c)
in den §§ 28 oder 35 Absatz 1 nicht als ein bei der Herstellung von Käse oder Erzeugnissen aus Käse verwendbares Lebensmittel gesondert angeführt ist;
- 22.
färbendes Lebensmittel: ein Lebensmittel, das zur Erzielung einer bestimmten Färbung zugesetzt wird und das - a)
keine Milch und kein Milcherzeugnis darstellt und
- b)
keinen Milchbestandteil ersetzt;
- 23.
- 24.
- 25.
- 26.
- 27.
eingedickte Milch: ungezuckerte und gezuckerte Kondensmilch;
- 28.
ungezuckertes Kondensmilcherzeugnis: eine Kondensmilch im Sinne des Unterabschnitts I der Anlage 6;
- 29.
gezuckertes Kondensmilcherzeugnis: eine Kondensmilch im Sinne des Unterabschnitts II der Anlage 6;
- 30.
Trockenmilch: eine Trockenmilch im Sinne des Unterabschnitts III der Anlage 6;
- 31.
Saccharose:
2Halbweißzucker, Weißzucker und raffinierter Weißzucker;
- 32.
- 33.
- 34.