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Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersV

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Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt erwerben will, muss

1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt oder das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene Ausbildungsprogramm mit dem Schwerpunkt Personenschifffahrt erfolgreich absolviert haben.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 381
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26