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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

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1Die Schriftführer unterstützen den Präsidenten.
2Sie haben insbesondere die Rednerlisten zu führen, die Namen aufzurufen, die Stimmzettel zu sammeln und zu zählen sowie andere Angelegenheiten des Bundestages nach den Weisungen des Präsidenten zu besorgen.
3Der Präsident verteilt die Geschäfte.

Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25