Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

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1Der Präsident stellt die Fragen so, dass sie sich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten lassen.
2Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
3Über die Fassung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden.
4Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet der Bundestag.

Geändert durch Beschluss d. Bundestages v. 10.7.2026 gem. Bek. v. 22.7.2026 I Nr. 220
Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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