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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

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1Gehen Große Anfragen so zahlreich ein, dass sie die ordnungsgemäße Erledigung der Geschäfte gefährden, so kann der Bundestag zeitweilig die Beratungen darüber auf einen bestimmten wöchentlichen Sitzungstag beschränken.
2Auch in diesem Fall kann der Bundestag die Beratung über einzelne Große Anfragen an einem anderen Sitzungstag beschließen.

Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25