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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

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1Der Präsident eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen.
2Vor Schluss der Sitzung gibt der Präsident nach den Vereinbarungen im Ältestenrat oder nach Beschluss des Bundestages den Termin der nächsten Sitzung bekannt.

Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25