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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

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1Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt.
2Dies gilt nicht für Petitionen und für Vorlagen, die keiner Beschlussfassung bedürfen.

Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25