1Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. 2Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 2).
Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250