print

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

arrow_left arrow_right

1Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.
2Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 2).

Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25