1Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. 2Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 2).
Geändert durch Beschluss d. Bundestages v. 10.7.2026 gem. Bek. v. 22.7.2026 I Nr. 220
Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250