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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

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1In der ersten Beratung findet eine allgemeine Aussprache nur statt, wenn es vom Ältestenrat empfohlen, bis zum Aufruf des betreffenden Punktes der Tagesordnung von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt oder gemäß § 80 Absatz 4 beschlossen wird.
2In der Aussprache werden nur die Grundsätze der Vorlagen besprochen.
3Sachanträge dürfen nicht gestellt werden.

Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25