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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – BTGO 2025

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1Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich.
2Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.

Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25