Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz – StromVKG

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Bei einem Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren muss der Kapazitätsverpflichtete die gebotsgegenständliche Anlage spätestens ab dem Jahr 2045 klimaneutral betreiben.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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