Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz – StromVKG

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(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210a, S. 42 - 43)

Endprodukt Wichtigste spezifische Bauteile
Batterien Das Batteriespeichersystem sowie nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Batteriezellen
Batterie-Managementsysteme
Wechselrichter
Zusätzlich muss von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Batteriesätze
Batteriemodule
Kathoden-Aktivmaterialien
Anoden-Aktivmaterialien
Elektrolyte
Separatoren
Stromabnehmer (einschließlich dünner Kupfer-, Aluminium-, Nickel- und Kohlenstofffolien)
Batterie-Wärmemanagementsysteme
Gaskraftwerk mit Gasmotoren Nachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gasmotoren
Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gasmischanlage/Gasregelstrecke
Zylinderblock
Brennraum
Zündsystem
Rotor/Welle
Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger
Generator
Transformator
Gaskraftwerk mit Gasturbinen und/oder Dampfturbinen Nachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gasturbinen oder Dampfturbinen
Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Verdichter
Laufschalen
Leitschaufeln
Brennkammer
Rotor/Welle
Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger
Generator
Transformator
Offshore-Windenergieanlagen Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gondeln (Baugruppe)
Rotornaben
Haupt-, Azimut- und Blattlager
Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)
Dauermagneten für Windturbinen
Getriebekästen für Windturbinen
Rotorblätter
Türme
Fundamente, Schwimmer
Onshore-Windturbinen Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Gondeln (Baugruppe)
Rotornaben
Haupt-, Azimut- und Blattlager
Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)
Dauermagneten für Windturbinen
Getriebekästen für Windturbinen
Rotorblätter
Türme
Pumpspeicherung Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Reversible Pumpturbinen und Pumpenläufer
Verteiler mit Leitschaufeln
Photovoltaik-Systeme Nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Photovoltaik-Wechselrichter
Photovoltaik-Zellen oder Äquivalent
Redox-Flow-Energiespeicherung Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Elektrolyte
Separatoren
Stromabnehmer
Elektrodenplatten
Solarthermische Kraftwerke mit Strahlungsbündelung (concentrated solar power (CSP) plants) Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
CSP-Reflektoren
CSP-Nachführsysteme einschließlich spezifischer Befestigungen
CSP-Strahlungsempfänger (Brennpunkt- oder -linie)
Wasserturbinensysteme Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen:
Wasserturbinenläufer
Verteiler mit Leitschaufeln

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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