Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz – StromVKG

arrow_right

Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse einer sicheren und zuverlässigen Versorgung mit Elektrizität einen Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 einzuführen, um ausreichend gesicherte elektrische Leistung zur Deckung der Stromnachfrage im Erbringungszeitraum bereitzustellen.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print