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Filmförderungsgesetz – FFG

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Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung.

Ersetzt V 707-27 v. 23.12.2016 I 3413 (FFG 2017)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26