1Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus.
2Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
(+++ § 123: Inkraft gem. Art. 60 Abs. 7 G v. 12.12.2019 I 2652 mWv 1.1.2024 +++)